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Leistungen

Feststellanlagen

Ihr zuverlässiger Partner für GEZE-Feststellanlagen!

Von der Montage über die Abnahme und Wartung bis hin zur Reparatur – bei uns sind Sie in allen Angelegenheiten rund um GEZE-Feststellanlagen bestens aufgehoben!

Brände entstehen schnell und oftmals unbemerkt. Um eine Ausbreitung der tödlichen Rauchgase zu verhindern, ist das Abschotten entsprechender Bereiche immer noch die wirksamste Methode. Das heißt, in Gebäuden sollen feuerbeständige Wände die Ausbreitung von Feuer und Rauch möglichst lange verhindern. Dies können sie jedoch nur, wenn auch die sogenannten Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren) in den Brandschutzwänden im Brandfall geschlossen sind. Deshalb müssen Brandschutztüren durch Türschließer selbstschließend sein.

Türen sind aber oft schwer zu öffnen und auch das Öffnen an sich wird vielfach als lästig und unpraktisch empfunden. Kinder und Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind meist sogar auf fremde Hilfe angewiesen. Für sie kann eine geschlossene Tür eine Barriere darstellen. Daher ist es im Alltag oft gewünscht, dass die Türen längere Zeit oder sogar dauernd offenstehen sollen. Wenn nun aber z.B. ein Keil oder ein Haken die Tür mechanisch offenhält, ist dies aus Brandschutzsicht grob fahrlässig. Denn der Türschließer kann die Tür im Brandfall nicht schließen!

Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers, den Zulassungen für Feststellanlagen und Brandschutzelemente vom DIBt sowie den Montage- und Wartungsanleitungen der Hersteller eine jährliche Wartung durch ein qualifiziertes Fachunternehmen vorgeschrieben ist. Diese Wartung muss schriftlich dokumentiert werden und die entsprechenden Unterlagen sind vom Betreiber aufzubewahren und auf Verlangen den zuständigen Institutionen vorzulegen. Als zuverlässiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen auch in diesem Bereich zur Verfügung. Wir bieten Ihnen gerne Wartungsverträge an, bei denen wir frühzeitig auf Sie zukommen und einen Termin für die anstehende Wartung Ihrer Feststellanlagen, Brand- und Rauchschutztüren vereinbaren. Sollten Reparaturen erforderlich sein, können wir diese als qualifizierter Meister-Fachbetrieb ebenfalls fachgerecht für Sie ausführen.

Die Wartung und jährliche Prüfung bieten wir für alle Hersteller an, die Abnahme und Installation nur von GEZE-Feststellanlagen.

Feststellanlagen müssen nach den Richtlinien des DIBt abgenommen werden!

Die installierte Anlage muss auf einwandfreie Funktion und ordnungsgemäße Installation überprüft werden. Gemäß den Richtlinien des DIBt muss im Bereich der installierten Feststellanlage ein Abnahmeschild angebracht werden, auf dem das Datum der Abnahme dokumentiert ist. Die Abnahmeprüfung ist vom Betreiber der Anlage zu veranlassen und kann nur vom Hersteller der Feststellanlage, einer vom Hersteller zertifizierten Person oder einer benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

Es ist wichtig, ein Protokoll über die erfolgreiche Abnahmeprüfung zu erstellen. Dieses Protokoll muss vom Betreiber der Anlage aufbewahrt und bei Bedarf (z. B. bei Feuerbeschauen durch kommunale Behörden oder Feuerwehr) vorgelegt werden.

Da die Landesbauordnungen keinen Bestandsschutz vorsehen, muss eine Feststellanlage mit Mängeln oder unvollständiger Dokumentation des Einbaus entfernt und durch eine zugelassene und konforme Anlage ersetzt werden.

Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und Erfahrung im Bereich der GEZE-Feststellanlagen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Termin zu vereinbaren!

Zuverlässige Fensterwartung für beste Performance

Sorgenfreie Fensterwartung für langanhaltende Qualität und optimale Funktionalität